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AEO-
Beratungen
("Authorized
Economic Operators")
Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte
Der wichtigste
Status für international tätige Unternehmen!
Neues EU-
Recht - Auch Sie sind betroffen!
Durch das neue EU- Recht werden an alle
Beteiligten des internationalen Warenverkehrs erheblich höhere Anforderungen gestellt.
Die höheren Sicherheitsanforderungen an die Lieferkette
betreffen alle, vom
Hersteller über den Ausführer, den Spediteur, Lagerhalter, Zollagenten,
Frachtführer bis zum Einführer.
Als "Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter" (abgekürzt AEO) bei der Zollverwaltung
entsprechen auch Sie diesen erhöhten Sicherheitsanforderungen. Seit dem 1. 1.
2008 führen die zuständigen Hauptzollämter Zertifizierungen durch.
Der AEO- Status wird mindestens
die gleiche Bedeutung bekommen, wie andere Zertifizierungen (z. B. ISO), kein
international tätiges Unternehmen wird darauf verzichten können.
Es ist daher
sinnvoll, so früh wie möglich die Beantragung des Status voran zu treiben und
damit der Konkurrenz voraus zu sein. Bis zum Mai 2008 lagen den
Zollbehörden erst 800 Anträge vor.
Voraussetzungen - Schwachstellen
Der Antrag umfasst einen umfangreichen Fragenkatalog mit einer Selbstbewertung
des Unternehmens.
Sehr wichtige Teilbereiche stellen dabei die physische und die personelle
Sicherheit des Unternehmens dar, wie z. B.
- die Umzäunung
- die Zutritts- und Zufahrtkontrolle
- die Überwachung der Zugänge und Zufahrten
- das Besuchermanagement
- der Pförtnerdienst
- die Prozeduren bei der Neueinstellung von Mitarbeitern
- Arbeits- und Dienstanweisungen
- Betriebsvereinbarungen
- die Sicherung von Lagern und Ladebereichen
- die Durchführung von Be- und Entladungen
- etc.
Bei vielen Unternehmen sind gerade diese
Bereiche nicht oder für die Zertifizierung nicht ausreichend gesichert.
Lösung
Eíne betriebsinterne Überprüfung und Umsetzung der Maßnahmen ist
selbstverständlich denkbar, es zeigt sich jedoch, dass der zeitliche und
inhaltliche Umfang innerhalb des Tagesgeschäfts nicht zu leisten ist und die
Einarbeitung in die Materie nicht zu unterschätzen ist.
Aufgrund unserer Vorerfahrung verfügen wir unmittelbar über das notwendige Know
how und können für Sie alle notwendigen Maßnahmen zeitnah umsetzen, indem wir
- Ihre Sicherheitssituation genauestens analysieren
- den IST- Stand mit den Anforderungen des Antrags
abgleichen
- einen angepassten Maßnahmenkatalog erarbeiten
- diesen Katalog mit den Zollbehörden abstimmen
- Ihr Unternehmen durch den gesamten Prozess der
Umsetzung begleiten und gemeinsam mit Ihnen
den Antrag erarbeiten
- auf Ihren Wunsch alle notwendigen Ausschreibungen
übernehmen und die Umsetzung überwachen
- notwendige Unterlagen (Verfahrensanweisungen,
Betriebsvereinbarungen etc.) erstellen
- Ihre Mitarbeiter umfassend informieren und schulen
Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungen in der Vorbereitung und Umsetzung u.
a. als Generalunternehmer. |