Krisenmanagement für
Unternehmen




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Krisen,- Katastrophenpläne
(Alarm- und Einsatzpläne)
für Krankenhäuser und ähnliche Institutionen
Krankenhäuser und ähnliche Einrichtungen sind durch
Krankenhausgesetzte der Länder verpflichtet, Alarm- und Einsatzpläne (in einigen
Bundesländern: Katastrophenpläne) sowie
Evakuierungspläne zu erstellen und
vorzuhalten. Ebenso sind regelmäßige Übungen gesetzlich vorgeschrieben.
"Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der
Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der
Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht,
beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die
Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet
werden muss."
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| Zitat Verwaltungsgericht
Gelsenkirchen 5 K 1010/85 vom 14. 11. 1985, Oberverwaltungsgericht
Münster 10A 363/86 vom 11. 12. 1987 |
Statistisch brennt es durchschnittlich alle 14 Tage in
einem Deutschen Krankenhaus, die Quote liegt in Altenheimen noch deutlich
darüber.
Aus der jüngeren Vergangenheit erwähnenswert ist ein größeres Feuer im Krankenhaus
Hamburg- Ochsenzoll am
26. 10. 06.
- mehr -
Notfall- und Evakuierungspläne sowie regelmäßige Übungen sind daher
(über-) lebensnotwendig. Hier sei auch auf die Garantenstellung des Krankenhauses
oder Altenheimes und die damit verbundenen Regressansprüche der Geschädigten
hingewiesen.
Bei Vernachlässigung der notwendigen Vorbereitungen wird bei Schädigung von Leib
oder Leben an Patienten oder Bewohnern regelmäßig ein Organisations-verschulden
zum Tragen kommen, das auch strafrechtliche Konsequenzen für die
Geschäftsleitung nach sich ziehen kann.
Die Realität in Krankenhäusern und Pflegeheimen sieht häufig
häufig so aus:
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Alarm- und Einsatz- / Notfallpläne bestehen nur aus
einer (veralteten) Telefonliste oder aus einem nicht aktualisierten
unstrukturierten Sammelsurium verschiedenster Informationen. Übungen fanden
bislang nicht statt und bei besonderen Lagen sind die Verantwortlichen
hoffnungslos überfordert oder nicht erreichbar.
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Nicht alle denkbaren Szenarien sind in den Plänen
erfasst, häufig beschränken sie sich auf Feuer, lassen andere Ereignisse
aber völlig außer acht.
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Eine Krankenhauseinsatzleitung existiert nicht, im Ernstfall muss der im
Dienst befindliche (Ober-) Arzt diese Führungsaufgabe übernehmen, obwohl er
die dringend notwendige
Ausbildung zum Leitenden Notarzt Krankenhaus (LNA KH) nicht
absolviert hat.
An die Alarm- und Einsatzplanung wird heute, besonders vor
dem Hintergrund wachsender Bedrohungen eine Vielzahl von Anforderungen
gestellt:
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Krankenhäuser und Pflegeheime müssen auf alle denkbaren Szenarien
optimal vorbereitet sein, z. B. - Massenanfall von Verletzten (sog. "MANV") - Massenanfall von Erkrankten / Infizierten (Grippe- Pandemie) - Feuer/ Rauchentwicklung - Austreten von Schadstoffen - Bombendrohungen - kriminelle Delikte, wie Entführungen (von Neugeborenen), Waffengebrauch - etc.
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Eindeutige Führungsstrukturen sind zu installieren - Leitender Notarzt Krankenhaus (LNA KH) - Krankenhauseinsatzleitung (KEL) - erweiterte Krankenhauseinsatzleitung
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Alarmstufen und Alarmierungswege sind für den Notfall festzulegen und zu
testen
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Verkehrsregelungen innerhalb und außerhalb des Geländes sind festzulegen
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Alle Mitarbeiter sind zu
schulen, regelmäßige
Übungen sind durchzuführen
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Die Öffentlichkeitsarbeit ist ebenso vorzubereiten wie die Versorgung
mit Verpflegung und Medikamenten im Notfall
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Für jede
Station und für jede Funktionseinheit ist ein detaillierter sog.
"Satelliten- Plan" zu erstellen, der durch Checklisten für jede denkbare
Situation ergänzt wird
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Die Pläne
sind u. a. von den zuständigen Behörden in Hamburg und Brandenburg
akzeptiert und anerkannt
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Die Pläne
erfüllen in Inhalt
und Form die KTQ© - Anforderungen
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Auf Wunsch wird eine
interaktive Software erstellt, die innerhalb Ihres Hauses auf allen
Stationen und Bereichen zur Verfügung steht
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Flyer (PDF)
Unsere Preise

Interview Thema
"Feuer" vom 9.2.08
(MP3- Datei)
(mit freundlicher
Genehmigung des
Norddeutschen
Rundfunks - NDR INFO)
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